Die Hauptanmeldezeit unserer Einrichtung findet im Januar/Februar des jeweiligen Jahres statt.
Im Januar haben alle interessierten Familien die Möglichkeit, sich unsere Einrichtung an Schnuppertagen anzuschauen. Die Termine hierfür können dem Gemeindeblatt, der Presse oder unserer Homepage (Termine) entnommen werden.
Sie können sich aber auch zu jeder anderen Zeit für unsere Kinderkrippe oder unseren Kindergarten anmelden.
Bei Interesse nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Termin mit unserer Kindertagesstättenleitung Frau Zenk.
Wir vereinbaren auch gerne einen Termin mit Ihnen, damit Sie sich unsere Einrichtung einmal unverbindlich anschauen können!
Die Aufnahme Ihres Kindes in unsere Einrichtung erfolgt zu einem von uns festgelegten Termin. Bezüglich der Laufzeit des Vertrags bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten an:
Zum einen können Sie den Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden.
Es ist aber auch möglich, die Laufzeit auf unbestimmte Zeit festzulegen. Das heißt, dass Ihr Kind bis zur Einschulung unter diesem Vertrag weiterläuft, ohne Ihr weiteres Zutun.
Beendigung:
Sie können den Vertrag ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen, wobei eine Kündigung zum 31.07. eines Jahres nicht möglich ist.
Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn Ihr Kind zum Ende des Betriebsjahres (01.09. eines Jahres bis 31.08. des darauffolgenden Jahres) in die Schule aufgenommen wird.
Außerdem kann der Träger den Vertrag mit Angaben von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Eltern anzuhören.